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Änderung Anlage 1 KAPrüfbV vom 23.07.2015

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Anlage 1 KAPrüfbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2015 geltenden Fassung
Anlage 1 KAPrüfbV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 8 Abs. 20 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 20) Datenübersicht für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften und intern verwaltete Investmentgesellschaften


Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben (kaufmännische Rundung).


Position | Berichtsjahr
(1) | Vorjahr
(2)

(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | |

1. | Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1) | |

2. | Investmentkommanditgesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1) | |

3. | Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Min-
destzahlungszusagen abgegeben (§ 25 Absatz 5 KAGB):
ja (= 0) / nein (= 1) | |

4. | Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | |

(2) Daten zur Vermögenslage | |

1. | Eigenmittel gemäß § 25 KAGB | |

2. | Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen fest-
verzinslichen Wertpapieren
a) Bruttobetrag der Kursreserven
b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung
von Sicherungsgeschäften) 1 | |

3. | Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzins-
lichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen
an verbundenen Unternehmen
a) Bruttobetrag der Kursreserven
b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung
von Sicherungsgeschäften) 1 | |

4. | Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen
und auf andere festverzinsliche Wertpapiere durch Über-
nahme in das Anlagevermögen | |

5. | Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und auf andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in
das Anlagevermögen | |

(3) Daten zur Ertragslage | |

1. | Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen)
a) Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen 2
b) Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im
Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Num-
mer 2 KAGB
c) Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im
Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Num-
mer 3 KAGB in Bezug auf die
aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen
bb) durch andere erbrachte individuelle Vermögensver-
waltung
d) Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen 3
e) Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 Alt. 1,
ggf. in Verbindung mit § 120 Absatz 4 Satz 2, §§ 148
und 158 Satz 2 KAGB 3
f) Sonstige Provisionserträge 4 | |

| g) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für
die durch andere erbrachte individuelle Vermögensver-
waltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und
Absatz 3 Nummer 2 KAGB
h) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für
Beratungsleistungen in Bezug auf die
aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen
bb) individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des
§ 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2
KAGB
i) Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der
Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der
Gesellschaft gezahlte Provisionen 3
j) Sonstige Provisionsaufwendungen
k) Provisionsergebnis (Saldo) | |

2. | Zinsergebnis
a) Zinserträge 5
b) Zinsaufwendungen
c) Zinsergebnis (Saldo) | |

3. | Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Ge-
schäft 6 | |

4. | Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Nie-
derstwertprinzip | |

5. | Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a) Personalaufwand 7
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 8 | |

6. | Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | |

7. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | |

8. | Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirk-
samen Ansprüchen | |

9. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabfüh-
rungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abge-
führte Gewinne | |

10. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | |

11. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | |

12. | Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | |

13. | Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | |

14. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | |

15. | Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | |

(4) Ergänzende Angaben | |

(Text alte Fassung)

1. | Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 3
HGB
a) Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
b) Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | |

(Text neue Fassung)

1. | Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2
HGB
a) Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
b) Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | |

2. | Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegen-
stände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4
Satz 4 HGB) | |

3. | Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsen-
fähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten
(§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5) | |

| b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nummer 6) | |

4. | Nachrangige Vermögensgegenstände
a) Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute
b) Nachrangige Forderungen an Kunden
c) Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände | |


1 Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2 Einschließlich einmalig erhobener Vergütungen wie Kauf-, Verkaufs- oder Bauvergütungen bei Immobilien-Sondervermögen.
3 Einschließlich Ausgabeaufschläge.
4 Einschließlich Erträgen aus Wertpapier-Darlehensgeschäften und Wertpapier-Pensionsgeschäften.
5 Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen.
6 Hier sind alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Nummer (3) 1 fallen.
7 Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind den anderen Verwaltungsaufwendungen zuzurechnen.
8 Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.