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Artikel 2 - Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)

Artikel 2 Änderung der Fahrzeugteileverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 FzTV § 7, Anlage 1, Anlage 2 Teil 1

Die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 1 Satz 2 wird Buchstabe G aufgehoben.

2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 7 Spalte 1 werden die Wörter „Kennleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 3 und 4 StVZO)" durch die Wörter „Kennleuchten für blaues, rotes und gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 3, 3a und 4 StVZO)" ersetzt.

b)
In Nummer 10 Spalte 1 wird die Angabe „(§ 60 Abs. 4 StVZO)" durch die Wörter „(§ 10 Abs. 6 Satz 2 FZV)" ersetzt und die Wörter „Beleuchtungseinrichtungen für transparente amtliche Kennzeichen (§ 10 FZV)" angefügt.

c)
Nummer 16 wird aufgehoben.

d)
Der Nummer 18 wird folgende Nummer 19 angefügt:

19. Warneinrichtungen
mit einer Folge von
Klängen verschiede-
ner Grundfrequenz
(§ 55 Abs. 3 und 3a
StVZO)
2 Muster Zeichnung(en) und Beschreibung der Wirkungsweise in zweifa-
cher Ausfertigung.


3.
In Anlage 2 Teil 1 wird in der Zeile für den Kennbuchstaben „E" die Angabe zur Bezeichnung der Prüfstelle wie folgt gefasst:

„TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität

Am TÜV 1

30519 Hannover".

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Zitierungen von Artikel 2 48. StVRÄndV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 48. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 48. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 171 SchriftVG Änderung der Fahrzeugteileverordnung
... und Absatz 2 der Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Juli 2013 (BGBl. I S. 2803 ) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter ...