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Artikel 5 - Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (RiskAbschG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 31. Januar 2014 in Kraft, die Artikel 3 und 4 treten am 2. Januar 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. August 2013.

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