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Artikel 3 - Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung (UStatEntlVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

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