Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung und der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.08.2013 BGBl. I S. 3275 (Nr. 50); Geltung ab 22.08.2013
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Artikel 1 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. August 2013 KapAusstV § 1, § 2, § 5

Die Kapitalausstattungs-Verordnung vom 13. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1451), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2305) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe „57,5 Millionen" durch die Angabe „61,3 Millionen" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „40,3 Millionen" durch die Angabe „42,9 Millionen" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „2,3 Millionen" durch die Angabe „2,5 Millionen" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „3,5 Millionen" durch die Angabe „3,7 Millionen" ersetzt.

c)
In Absatz 2a wird die Angabe „3,2 Millionen" durch die Angabe „3,4 Millionen" ersetzt.

3.
In § 5 Absatz 1 wird die Angabe „3,5 Millionen" durch die Angabe „3,7 Millionen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung und der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KapAusstVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KapAusstVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Artikel 1 VAGVAufhV Aufhebung von Verordnungen zum 1. Januar 2016
... Kapitalausstattungs-Verordnung vom 13. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1451), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2013 (BGBl. I S. 3275) geändert worden ist, 2. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV)
Artikel 1 V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 06.02.2018 BAnz AT 09.02.2018 V1
§ 5 FkSolV Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität auf der Grundlage einer konsolidierten Berechnung
... Kapitalausstattungs-Verordnung vom 13. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1451), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2013 (BGBl. I S. 3275) geändert worden ist, sowie der ...


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