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§ 3 - Mineralölsteuergesetz (MinöStG)

Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 3 Steuerermäßigungen, Begriffsbestimmungen



(1) Als Kraftstoff dürfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden

1.
Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit anderen Mineralölen

a)
zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 zum ermäßigten Steuersatz von 180,32 Euro für 1.000 kg,

b)
in anderen Fällen zum ermäßigten Steuersatz von 409 Euro für 1.000 kg,

2.
Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2020 zum ermäßigten Steuersatz von 13,90 Euro für 1 MWh.

(2) Zum mittelbaren oder unmittelbaren Verheizen und zur Herstellung von Gasen der Position 2705 der Kombinierten Nomenklatur für diese Zwecke dürfen vorbehaltlich des § 12 verwendet werden

1.
Gasöle der Unterposition 2710 0069 der Kombinierten Nomenklatur zum ermäßigten Steuersatz von 61,35 Euro für 1.000 l, auch für begünstigte Zwecke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2;

2.
andere als die in Nummer 1 genannten Schweröle zum ermäßigten Steuersatz von 25 Euro für 1.000 kg, auch für begünstigte Zwecke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2;

3.
Erdgas, Flüssiggase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3, alle auch für begünstigte Zwecke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2,

a)
Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, ausgenommen solche nach § 4 Abs. 2 Nr. 1, zum ermäßigten Steuersatz von 5,50 Euro für 1 MWh,

b)
Flüssiggase zum ermäßigten Steuersatz von 60,60 Euro für 1.000 kg;

4.
Leichtöle und mittelschwere Öle, diese nur zur Herstellung von Gasen der Position 2705 der Kombinierten Nomenklatur, zum ermäßigten Steuersatz von 34,76 Euro für 1.000 l.

Dies gilt im Falle der Nummer 1 nur, wenn die Mineralöle, bevor sie erstmalig zum ermäßigten Steuersatz abgegeben werden, mit 5 g N-Ethyl-1-(4-phenylazophenylazo)-naphthyl-2-amin oder 6,5 g N-Ethylhexyl-1-(tolylazotolylazo)naphthyl-2-amin oder 7,4 g N-Tridecyl-1-(tolylazotolylazo)= naphthyl-2-amin oder einem in der Farbwirkung äquivalenten Gemisch aus diesen Farbstoffen und 7,3 g N-Ethyl-N-(2-(1-isobutoxyethoxy)ethyl)azo= benzol-4-amin (Solvent Yellow 124) auf 1.000 kg, jeweils gleichmäßig verteilt, gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen wird vom Hauptzollamt unter Widerrufsvorbehalt bewilligt, wenn es unter Verwendung von zugelassenen Dosiereinrichtungen, zugelassenen Rührwerken oder zugelassenen vergleichbaren Einrichtungen in Steuerlagern (§ 5) erfolgt. Es unterliegt der amtlichen Aufsicht. In das Steuergebiet verbrachte Mineralöle gelten vorbehaltlich gegenteiliger Feststellung als gekennzeichnet, wenn eine Bescheinigung der für den Lieferer zuständigen Verbrauchsteuerverwaltung, des Herstellers oder des ausländischen Kennzeichners darüber vorgelegt wird, daß die Mineralöle außerhalb des Steuergebiets gekennzeichnet worden sind und nach Art und Menge mindestens die in Satz 2 genannten Kennzeichnungsstoffe gleichmäßig verteilt enthalten.

(3) Vorbehaltlich des § 12 dürfen Mineralöle nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, die nach Absatz 2 Satz 2 bis 4 gekennzeichnet sind, sowie Mineralöle nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 zu den dort jeweils vorgesehenen Steuerermäßigungen zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen verwendet werden, wenn diese Anlagen ausschließlich

1.
der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder

2.
der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder

3.
der Stromerzeugung aus gasförmigen Kohlenwasserstoffen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a, die als Entlösungsgase bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung anfallen, oder

4.
dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung oder

5.
der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat)

dienen. Im Falle der Nummer 1 hängt die Ermäßigung davon ab, daß im Jahresdurchschnitt mindestens 60 vom Hundert des Energiegehalts des verwendeten Mineralöls in Form der begünstigt erzeugten Wärme- und mechanischen Energie genutzt werden.

(4) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben.

(5) Das zuständige Hauptzollamt kann in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung (Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung) im Verwaltungswege zu Versuchszwecken auch bei unmittelbarer oder mittelbarer Verwendung von Mineralöl als Kraftstoff gewähren.

(6) Das zuständige Hauptzollamt kann im einzelnen Falle die Steuer für Leichtöle und mittelschwere Öle bis auf 20,00 Euro für 1.000 l ermäßigen, wenn diese Öle bei der Herstellung oder beim Verbrauch von Mineralöl angefallen sind und im Betrieb verheizt werden, weil sie zur Verwendung als Kraftstoff oder zu einer steuerbegünstigten Verwendung im Betrieb nicht geeignet sind.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für Mineralöle nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sinngemäß.



 

Zitierungen von § 3 MinöStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MinöStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 MinöStG Steuerbefreiungen, Begriffsbestimmungen
... 5. als Probe zu Untersuchungszwecken. (2) Zu begünstigten Zwecken nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, auch zur Stromerzeugung in anderen ortsfesten Anlagen als nach § 3 ... 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, auch zur Stromerzeugung in anderen ortsfesten Anlagen als nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, dürfen vorbehaltlich des § 12 steuerfrei verwendet werden  ... 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13, die nach ihrer Beschaffenheit Mineralölen nach Nummer 1 und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 am nächsten stehen. (3) Absatz 1 gilt für ...
§ 12 MinöStG Erlaubnis
... Mineralöl, das nach § 3 Abs. 1 bis 3, 5 und 7, § 4 oder § 32 Abs. 1 und 2 steuerbegünstigt ist,  ...
§ 25 MinöStG Erlaß, Erstattung oder Vergütung im Steuergebiet
... 4. für nachweislich versteuerte Schweröle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie für nachweislich versteuerte Erdgase, Flüssiggase und ... sowie für Erdgase, Flüssiggase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2, die nachweislich in Höhe der am 1. Januar 2003 geltenden Steuersätze ... 1. Januar 2003 geltenden Steuersätze des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 4 oder des § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 versteuert worden sind, und die a) in zur allgemein ... Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt, 5. für Schweröle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie für Erdgase, Flüssiggase und andere gasförmige ... die nachweislich in Höhe der am 1. Januar 2003 geltenden Steuersätze des § 3 versteuert worden sind, und die a) von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ... der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 5 des Stromsteuergesetzes) zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 sowie § 32 Abs. 1 begünstigten Zwecken oder in ... zur Erzeugung von Wärme zur Stromerzeugung, in Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1), in sonstigen Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme oder ... 1 Nr. 4 ab 1. Januar 2004 54,02 EUR, 2. für 1.000 kg Flüssiggase nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2009 13,37 EUR, 3. ... EUR, 3. für 1 MWh Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2020 1,00 EUR. (3a) Der ... nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 beträgt 1. für 1.000 l Gasöle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, die 1.1 von Betreibern nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe a ... des Produzierenden Gewerbes oder von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 begünstigten Zwecken, ausgenommen die Erzeugung von Wärme zur ... 5 Buchstabe a oder b zur Erzeugung von Wärme zur Stromerzeugung oder in Anlagen nach § 3 Abs. 3, ausgenommen Anlagen, die nach Nummer 1.1 begünstigt sind, oder in Anlagen nach § ... 1.1 begünstigt sind, 40,90 EUR, 2. für 1.000 kg Schweröle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, die von Betreibern nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe a oder b in Anlagen ... EUR, 3. für 1 MWh Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a, die 3.1 von Betreibern nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 ... des Produzierenden Gewerbes oder von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 begünstigten Zwecken, ausgenommen die Erzeugung von Wärme zur ... 5 Buchstabe a oder b zur Erzeugung von Wärme zur Stromerzeugung oder in Anlagen nach § 3 Abs. 3, ausgenommen Anlagen, die nach Nummer 3.1 begünstigt sind, oder in Anlagen nach § ... 3.1 begünstigt sind, 3,00 EUR, 4. für 1.000 kg Flüssiggase nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b, die 4.1 von Betreibern nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 ... des Produzierenden Gewerbes oder von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 begünstigten Zwecken, ausgenommen die Erzeugung von Wärme zur ... 5 Buchstabe a oder b zur Erzeugung von Wärme zur Stromerzeugung oder in Anlagen nach § 3 Abs. 3, ausgenommen Anlagen, die nach Nummer 4.1 begünstigt sind, oder in Anlagen nach § ...
§ 25a MinöStG Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen
... Die Steuer für Gasöle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 sowie für Erdgas, Flüssiggase und andere gasförmige ... die nachweislich in Höhe der am 1. Januar 2003 geltenden Steuersätze des § 3 versteuert worden sind, und die von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu den nach ... worden sind, und die von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 begünstigten Zwecken, ausgenommen die Erzeugung von Wärme zur ... nach Absatz 1 ist die Steuer nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den Steuersätzen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 3 des Mineralölsteuergesetzes in der bis zum 31. März 1999 ... März 1999 geltenden Fassung und den am 1. Januar 2003 geltenden Steuersätzen des § 3 , vermindert um 512,50 Euro und den sich aus § 25 Abs. 3a und 4 ergebenden Erlass-, ...
§ 26 MinöStG Verkehrs- und Verwendungsbeschränkung, Steueraufsicht
... verstoßen, entsteht die Steuer nach dem zutreffenden Steuersatz des § 2 oder § 3. Steuerschuldner ist, wer das Mineralöl zu einem nicht zugelassenen Zweck verwendet. Die ... Schmierstoffen zur Herstellung von Zweitaktergemischen. (4) Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte Kennzeichnungsstoffe ... (4) Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte Kennzeichnungsstoffe enthält, darf mit anderem Mineralöl nicht ... von § 31 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b zugelassenen ist. Es darf in anderen als den nach § 3 Abs. 3, § 31 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe e und § 32 Abs. 1 zugelassenen Fällen nicht als ... aus Mineralöl nach Satz 1 und anderem Mineralöl, die nicht Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 sind. Die Kennzeichnungsstoffe dürfen nicht entfernt oder in ... in erlaubten Mineralölherstellungsbetrieben. (5) Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das nicht zur Verwendung zu den in § 3 Abs. 2 und 3, § ... nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das nicht zur Verwendung zu den in § 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 1 und § 32 Abs. 1 genannten oder den auf Grund von § 31 Abs. ... 9 Buchstabe e besonders zugelassenen Zwecken bestimmt ist, darf nicht vermischt mit den in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Kennzeichnungsstoffen oder anderen rotfärbenden Stoffen in das ... gelagerten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. (6) Wer Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte Kennzeichnungsstoffe ... (6) Wer Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte Kennzeichnungsstoffe enthält, entgegen Absatz 4 als Kraftstoff ... aus Mineralöl nach Satz 1 und anderem Mineralöl, die nicht Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 sind. Ist Mineralöl nach den Sätzen 1 und 2, das in den ...
§ 30 MinöStG Sicherstellung
... Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das 1. nach § 3 Abs. 2 Satz 2 gekennzeichnet und ... Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7, das 1. nach § 3 Abs. 2 Satz 2 gekennzeichnet und a) der Steueraufsicht über den Verkehr mit ...
§ 31 MinöStG Ermächtigungen
...  bbb) abweichend von § 7 Unternehmen, die Schweröle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 oder Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 beziehen und zu Zwecken ... 2 oder Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 beziehen und zu Zwecken nach den §§ 3 , 4, 14 Abs. 1 Nr. 1 oder § 32 Abs. 1 abgeben, auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 ... bei der Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken nach den Steuersätzen des § 3 versteuert oder von der Steuer befreit werden, wenn und soweit dies wegen der Beschaffenheit der ... 5. nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Richtlinien Bestimmungen zu den §§ 3 , 4, 12, 13 und 32 zu erlassen und zur Verfahrensvereinfachung und zur Vermeidung unangemessener ... a) die Verwendung, Verteilung und das Verbringen aus dem Steuergebiet von nach den §§ 3 , 4 und 32 steuerbegünstigtem Mineralöl unter Verzicht auf eine förmliche ... beim Mischen die Steuer in Höhe der ermäßigten Steuersätze nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a und b entsteht und nach den §§ 10 und 11 anzumelden und zu ... Unternehmen, die Erdgas aus einer Gastransportleitung sowohl für Zwecke nach § 3 Abs. 2 und 3 oder § 32 Abs. 1 als auch nach § 4 beziehen, der unversteuerte Bezug dieser ... d) zur gleichmäßigen steuerlichen Belastung von Mineralölen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 bei der Erzeugung von Wärme Unternehmen mit Anlagen, die nicht ... Unternehmen mit Anlagen, die nicht ausschließlich der Erzeugung von Wärme nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a dienen, der Unterschiedsbetrag zwischen den Steuersätzen nach § ... Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a dienen, der Unterschiedsbetrag zwischen den Steuersätzen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und b nachträglich monatlich in dem Umfang zu vergüten ist, in ... werden, Unternehmen, die Erdgas aus einer Gastransportleitung für Zwecke nach § 3 Abs. 2 und 3 oder § 32 Abs. 1 beziehen oder abgeben, auf Antrag abweichend von § 3 Abs. ... 3 Abs. 2 und 3 oder § 32 Abs. 1 beziehen oder abgeben, auf Antrag abweichend von § 3 Abs. 2 und 3 oder § 32 Abs. 1 die Verwendung oder Abgabe ermäßigt versteuerten ... Erdgases für nicht steuerbegünstigte Zwecke oder für Zwecke nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 mit der Maßgabe erlaubt wird, daß bei ihnen eine Steuer nach dem ... Unterschiedsbetrag zwischen den Steuersätzen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 oder § 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a entsteht, die innerhalb vom Hauptzollamt ... den Steuersätzen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 oder § 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a entsteht, die innerhalb vom Hauptzollamt zu bestimmender Fristen ... daß bei ihnen eine Steuer nach dem zutreffenden Steuersatz des § 2 oder des § 3 entsteht, die innerhalb vom Hauptzollamt zu bestimmender Fristen anzumelden und zu entrichten ist, ... für die Eigenversorgung mit Flüssiggasen, die nach dem Steuersatz des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b versteuert sind, der Unterschiedsbetrag zwischen den Steuersätzen ... 1 Buchstabe b versteuert sind, der Unterschiedsbetrag zwischen den Steuersätzen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und b nachträglich in dem Umfang zu vergüten ist, in dem die ... Umfang zu vergüten ist, in dem die Flüssiggase nachweislich für Zwecke nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a verwendet worden sind, 7. nach Maßgabe der in Absatz 1 ... erforderlich ist, 9. a) für die Kennzeichnung von Mineralölen nach § 3 Abs. 2 in Lagern, für die Zulassung zur Kennzeichnung, für die Zulassung von ... besondere Vorkehrungen erfordern oder die Gefahr eines Mißbrauchs der nach § 3 Abs. 2 begünstigten Mineralöle nicht begründet erscheint, b) die ... c) bei fehlerhafter Kennzeichnung, bei mangelnder Kennzeichnung entgegen einer nach § 3 Abs. 2 Satz 5 vorgelegten Bescheinigung und bei Vermischungen von gekennzeichneten mit nicht ... die vorschriftsmäßige Kennzeichnung oder den Aufbrauch unter Versteuerung nach § 3 Abs. 2 zu gestatten, soweit dies aus wirtschaftlichen Gründen unerläßlich ... bis auf den Betrag zu erlassen oder zu vergüten, der sich nach dem Steuersatz des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ergibt, e) das Bereithalten, Abgeben, Mitführen oder ... e) das Bereithalten, Abgeben, Mitführen oder Verwenden von Mineralölen, die in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte Kennzeichnungsstoffe oder andere rotfärbende Stoffe enthalten, als ... zur Vermeidung von Störungen im Warenverkehr mit den Mitgliedstaaten im Falle des § 3 Abs. 2 Satz 5 zuzulassen, daß Gasöl auch dann als gekennzeichnet gilt, wenn es zwar ... daß Gasöl auch dann als gekennzeichnet gilt, wenn es zwar andere als in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannte Kennzeichnungsstoffe enthält, diese Kennzeichnungsstoffe aber in ... Unterscheidung von anderem Mineralöl ermöglichen, g) abweichend von § 3 Abs. 2 und 7 auf die Kennzeichnung von Mineralölen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 zu ... zur besseren Wirksamkeit oder zur Vereinfachung der Kennzeichnung an Stelle der in § 3 Abs. 2 bestimmten Kennzeichnungsstoffe einen oder zwei andere Kennzeichnungsstoffe zu bestimmen, ... oder neben den bestimmten Kennzeichnungsstoffen andere zuzulassen und den Wortlaut des § 3 Abs. 2 entsprechend anzupassen. Werden andere Kennzeichnungsstoffe angeordnet, so sind Fristen von ... Versorgung mit Strom und Fernwärme auch dann als ortsfest im Sinne des § 3 Abs. 4 gelten, wenn sie nicht ausschließlich für eine dauernde Nutzung am Standort der ... ausgelegt sind, 5a. zu bestimmen, daß Blockheizkraftwerke abweichend von § 3 Abs. 4 auch dann als ortsfest gelten, wenn sie zur Erzielung einer höheren Auslastung ...
§ 32 MinöStG Übergangsregelungen
... Mineralöle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gekennzeichnet sind, sowie ... Mineralöle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gekennzeichnet sind, sowie Mineralöle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ... 1, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gekennzeichnet sind, sowie Mineralöle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 dürfen vorbehaltlich des § 12 ... 2 Nr. 2 dürfen vorbehaltlich des § 12 bis zum 31. Dezember 2004 abweichend von § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 auch in anderen ortsfesten Anlagen, die ausschließlich der ... Strom oder Wärme dienen, zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren zu den in § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 jeweils vorgesehenen Steuerbegünstigungen verwendet werden. Dies ... (3) Vorbehaltlich des Absatzes 4 gelten Erlaubnisse, die nach § 3 Abs. 4, § 8 Abs. 4 und 6, § 8a Abs. 5, § 9 Abs. 1 und 3 sowie § 16 Abs. 2 des ... dazu erlassenen Rechtsvorschriften anzuwenden. (9) Für Schweröle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, die nachweislich nach den Steuersätzen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ... nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, die nachweislich nach den Steuersätzen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung versteuert worden sind, ...
§ 35 MinöStG Nachversteuerung
... Mineralöle aus § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 und nach § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 3, für die die Steuer nach den jeweils bis zum 31. Dezember 2002 geltenden ... den jeweils bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Steuersätzen des § 2 oder des § 3 entstanden oder entrichtet worden ist, unterliegen einer Nachsteuer. Sie beträgt für  ... aus § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 52,90 EUR, 11. 1.000 kg Flüssiggase aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a 7,60 EUR, 12. 1.000 kg Flüssiggase aus § 3 Abs. 1 ... § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a 7,60 EUR, 12. 1.000 kg Flüssiggase aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b 19,10 EUR, 13. 1 MWh Erdgas und andere gasförmige ... b 19,10 EUR, 13. 1 MWh Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 0,60 EUR, 14. 1 MWh Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe ... 2 0,60 EUR, 14. 1 MWh Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a 2,024 EUR, 15. 1.000 kg Flüssiggase aus § 3 ... 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a 2,024 EUR, 15. 1.000 kg Flüssiggase aus § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b 22,26 EUR. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt ... ist jedoch nicht, wer Mineralöle zu Kraftstoffen verarbeitet. Wer Mineralöl nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 an Dritte abgibt, gilt als Endverwender, soweit er das Mineralöl in den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 7 6. VerbrStÄndV Änderung der Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
... ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „§ 3 Abs. 1, 2 und 7 oder § 32 Abs. 1 und 2 des Mineralölsteuergesetzes" durch die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Heizölkennzeichnungsverordnung (HeizölkennzV)
V. v. 27.07.1993 BGBl. I S. 1384; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 1 HeizölkennzV Begriffsbestimmungen
... Leichtes Heizöl im Sinne dieser Verordnung sind die in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes genannten Gasöle der Unterposition 2710 0069 der ... Nomenklatur - § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes - (Gasöle), wenn sie nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes gekennzeichnet sind oder als gekennzeichnet gelten. (2) ... ist. (3) Kennzeichnungseinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind die in § 3 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes genannten 1. Dosiereinrichtungen; das sind von ... (4) Kennzeichnungslösungen im Sinne dieser Verordnung sind Lösungen der in § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes aufgeführten Kennzeichnungsstoffe in Mineralölen oder anderen ...
§ 6 HeizölkennzV Bewilligung der Kennzeichnung
... Verhältnissen in Betracht kommenden Abgabemenge an leichtem Heizöl in dem nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes bestimmten Mengenverhältnis gleichmäßig verteilt enthalten ...
§ 7 HeizölkennzV Ordnungsmäßige Kennzeichnung, Pflichten des Inhabers des Kennzeichnungsbetriebs
... bestimmtes Gasöl so zu kennzeichnen, daß das leichte Heizöl die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vorgeschriebene Menge an Kennzeichnungsstoffen enthält; diese darf ... Der Gehalt an Furfurol wird nach der DIN 51 424 (Ausgabe August 1981), der Gehalt an den in § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes genannten Farbstoffen und an Solvent Yellow 124 nach der DIN 51 426 ... niedergelegt. Für die Bestimmung des Färbeäquivalents von Gemischen der in § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes genannten Farbstoffe gilt die Anlage 2. (2) Der Inhaber des ... Der Inhaber des Kennzeichnungsbetriebs hat die ordnungsmäßige Kennzeichnung nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes und nach Absatz 1 zu überwachen. Er hat auf Verlangen des Hauptzollamts ... beigemischt wird. Es kann auf eine Nachkennzeichnung verzichten und die Verwendung nach § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes, § 4 Abs. 1 des Gesetzes oder § 32 Abs. 1 des ... 32 Abs. 1 des Gesetzes unter Versteuerung nach dem ermäßigten Steuersatz des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zulassen, wenn eine Nachkennzeichnung aus wirtschaftlichen ... Feststellung seiner fehlerhaften Kennzeichnung zur steuerbegünstigten Verwendung nach § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes, § 4 Abs. 1 des Gesetzes oder § 32 Abs. 1 des ... angibt, in dem die Kennzeichnungslösung mit Gasöl zu mischen ist, um den nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vorgesehenen Gehalt an Kennzeichnungsstoffen im leichten Heizöl zu ...
§ 10 HeizölkennzV Andere Vermischungen
§ 11 HeizölkennzV Verbringen von leichtem Heizöl in das Steuergebiet
§ 11a HeizölkennzV Andere Mineralöle als Gasöle
Anlage 1 HeizölkennzV (zu § 7 Abs. 1 Satz 4) Verfahren zur Bestimmung des Farbstoffgehalts in leichtem Heizöl oder in Gemischen von leichtem Heizöl mit nicht gekennzeichnetem Mineralöl mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC-Verfahren)
Anlage 2 HeizölkennzV (zu § 7 Abs. 1 Satz 6) Verfahren zur Bestimmung des Färbeäquivalents von Kennzeichnungsstoffen

Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 1a MinöStV Kennzeichnung von Heizöladditiven
§ 2 MinöStV Mineralölherstellung
§ 7 MinöStV Pflichten des Herstellers, Steueraufsicht
§ 11 MinöStV Pflichten des Lagerinhabers, Steueraufsicht
§ 12a MinöStV Mineralöllager ohne Lagerstätten
§ 17 MinöStV Begriffsbestimmungen
§ 18 MinöStV Antrag auf Erlaubnis
§ 22 MinöStV Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht
§ 24 MinöStV Versteuerung durch Verwender oder Verteiler von Erdgas
§ 24a MinöStV Versteuerung durch Verwender von Schiffsbetriebsstoffen
§ 25 MinöStV Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl
§ 26 MinöStV Versand von Mineralöl unter Steueraussetzung im Steuergebiet
§ 31 MinöStV Berechtigte Empfänger
§ 42 MinöStV Erdgasbezug
§ 49 MinöStV Vergütung der Steuer für Flüssiggase und schweres Heizöl
§ 51 MinöStV Erlaß, Erstattung oder Vergütung der Steuer bei Vermischungen von leichtem Heizöl mit anderem Gasöl
§ 54 MinöStV Anmeldepflichten
§ 59 MinöStV Mengenermittlung, Bestimmung von Bleigehalt, Normvolumen und Brennwert
§ 61 MinöStV Übergangsregelung

Verordnung über die Meldung der Bestände an Erdöl und Erdölerzeugnissen
V. v. 27.11.1978 BGBl. I S. 1840; aufgehoben durch Artikel 79 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 2 EÖlBMeldV

Verordnung über die Zulassung eines Kennzeichnungsstoffes für leichtes Heizöl
Artikel 1 V. v. 18.07.1999 BGBl. I S. 1631; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 1 HeizölKennzStV Zulassung eines Kennzeichnungsstoffes für leichtes Heizöl