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§ 7 - Mineralölsteuergesetz (MinöStG)

Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 7 Mineralöllager, Erlaubnis



(1) Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, darf in Mineralöllagern unter Steueraussetzung gelagert werden, wenn das Lager dem Großhandel, dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller, dem Mischen von Mineralöl oder der Versorgung von Verwendern mit steuerbegünstigtem Mineralöl dient.

(2) Wer Mineralöl unter Steueraussetzung lagern will, bedarf der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Vor der Erteilung ist Sicherheit für die Steuer zu leisten, die voraussichtlich während zweier Monate für aus dem Mineralöllager in den freien Verkehr entnommene Mineralöle in Person des Antragstellers entsteht (§ 9), wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach dem Ermessen des Hauptzollamts erkennbar sind. Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nach Satz 2 nicht mehr erfüllt ist, eine angeforderte Sicherheit nicht geleistet wird oder eine geleistete Sicherheit nicht mehr ausreicht.

(3) Auf Antrag des Erdölbevorratungsverbandes nach § 2 Abs. 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1073) ist zuzulassen, daß Mineralöl nach Absatz 1 zur Erfüllung der Verbandszwecke unter Steueraussetzung gelagert wird.



 

Zitierungen von § 7 MinöStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 MinöStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MinöStG Begriffsbestimmungen
... (§ 6), 2. Mineralöllager (§ 7 ...
§ 7a MinöStG Einlagerer, Erlaubnis
... dient und der Einlagerer das eingelagerte Mineralöl im eigenen Namen vertreibt. § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Die Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn Mineralöle ...
§ 31 MinöStG Ermächtigungen
... in das Steuerlager oder den Betrieb aufzunehmen, bbb) abweichend von § 7 Unternehmen, die Schweröle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 oder Flüssiggase nach ... 3, 4, 14 Abs. 1 Nr. 1 oder § 32 Abs. 1 abgeben, auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 erteilt wird, wenn sie keine Lagerstätten besitzen, bb) andere als die ... 4. nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Richtlinien Bestimmungen zu den §§ 5 bis 11 zu erlassen und dabei a) zur Verfahrensvereinfachung, zur Vermeidung ... anzuordnen, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3 oder § 11 Abs. 3 erkennbar sind, d) für die ... die Lagerung von Mineralöl unter Steueraussetzung in einer Freizone abweichend von § 7 geringere Anforderungen zu stellen und Erleichterungen zuzulassen, wenn dies wegen der besonderen ...
§ 32 MinöStG Übergangsregelungen
... 1992 geltenden Fassung erteilt worden sind, bis zum 30. Juni 1993 als nach den §§ 6, 7 , 8 und 12 dieses Gesetzes erteilte Erlaubnisse. (4) Die nach § 8 Abs. 6 des ... zu verschiedenen steuerbegünstigten Zwecken gilt bis zum 30. Juni 1993 als eine nach § 7 dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis zur Lagerung unter Steueraussetzung. (5) Für ... und Bioheizstoffen nach § 2a Abs. 1 gilt die Erlaubnis nach § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 bis zum 30. April 2004 als erteilt, wenn bis zum 31. Januar 2004 eine Anzeige der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Wein-Alkohol
V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3661
Artikel 1 WeinAlkoAbsVuaÄndV Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung
... Teils des Gesetzes über das Branntweinmonopol oder 2. nach den §§ 6 und 7 des Mineralölsteuergesetzes sowie den jeweils zu ihrer Ausführung erlassenen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 2 MinöStV Mineralölherstellung
... ein Mineralöl ist, es sei denn, das Mischen erfolgt in einem Mineralöllager (§ 7 des Gesetzes) oder bei der Verwendung von steuerfreiem Mineralöl nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 ...
§ 8 MinöStV Mineralöllager, Voraussetzungen
... Als Mineralöllager kann unter den Voraussetzungen nach § 7 des Gesetzes auch das Lager eines Verteilers zugelassen werden, dem die Verteilung unter ...
§ 9 MinöStV Anmeldung und Antrag auf Erlaubnis, Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
... Mineralöl unter Steueraussetzung lagern will, hat beim Hauptzollamt die Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes zu beantragen. Die §§ 4 und 6 gelten ...
§ 12a MinöStV Mineralöllager ohne Lagerstätten
... im Steuergebiet verbracht werden sollen, kann das Hauptzollamt auf Antrag abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 des Gesetzes auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes erteilen, ... auf Antrag abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 des Gesetzes auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes erteilen, wenn das Mineralöllager keine Lagerstätten besitzt.  ...
§ 16 MinöStV Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer
... Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes, § 7 Abs. 2 des Gesetzes, § 8 Abs. 3 des Gesetzes und § 11 Abs. 3 des Gesetzes ist ...