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§ 14 - Mineralölsteuergesetz (MinöStG)

Artikel 5 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-14-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 14 Verkehr im Steuergebiet



(1) Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, darf unter Steueraussetzung aus einem Steuerlager

1.
in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet verbracht oder

2.
in ein Zollverfahren übergeführt werden, ausgenommen das Verfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, das Verfahren der aktiven Veredelung, die darin besteht, daß Kraft- oder Heizstoffe in Waren der Abschnitte XVI und XVII der Kombinierten Nomenklatur eingefüllt werden, und das Ausfuhrverfahren.

(1a) Wird Mineralöl nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 5, ausgenommen Erdgas, im Transitwege über das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet verbracht, ist das innergemeinschaftliche Steuerversandverfahren anzuwenden. Dies gilt für Mineralöl der Unterpositionen 2710 0021, 2710 0025 und 2710 0059 der Kombinierten Nomenklatur jedoch nur, soweit es als lose Ware verbracht wird.

(2) Im Falle des Absatzes 1a hat der Inhaber des abgebenden Steuerlagers für das innergemeinschaftliche Steuerversandverfahren Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit muß in allen Mitgliedstaaten gültig sein. Auf Antrag kann das Hauptzollamt zulassen, daß an Stelle des Inhabers des Steuerlagers der Beförderer oder der Eigentümer des Mineralöls die Sicherheit leistet. In den anderen Fällen hat der Inhaber des abgebenden Steuerlagers für den Versand Sicherheit zu leisten, wenn die Steuerbelange nach dem Ermessen des Hauptzollamts gefährdet erscheinen.

(3) Das Mineralöl ist nach der Entfernung aus dem Steuerlager unverzüglich vom Inhaber des anderen Steuerlagers in sein Steuerlager aufzunehmen oder vom Inhaber des Zollverfahrens in das Zollverfahren überzuführen. Im Falle des Absatzes 1a ist mit der Aufnahme das innergemeinschaftliche Steuerversandverfahren abgeschlossen.



 

Zitierungen von § 14 MinöStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 MinöStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MinöStG Begriffsbestimmungen
...  sich in einem Steuerlager befindet, 2. nach den §§ 14 bis 17 befördert wird. (2) Steuerlager sind 1.  ...
§ 9 MinöStG Entstehung der Steuer, Steuerschuldner
... ohne daß sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder ein Zollverfahren nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 anschließt, oder daß es zur Verwendung innerhalb des Steuerlagers ...
§ 18 MinöStG Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
... Wird Mineralöl während der Beförderung nach den §§ 14 bis 17 im Steuergebiet dem Steueraussetzungsverfahren entzogen, entsteht die Steuer, es sei denn, ... dem Untergang gleich. Mineralöl gilt als entzogen, wenn es in den Fällen des § 14 Abs. 3, des § 15 Abs. 4, des § 16 Abs. 2 oder des § 17 Abs. 4 nicht in das ... aus einem Steuerlager im Steuergebiet in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet (§ 14 Abs. 1 Nr. 1) dem Steueraussetzungsverfahren entzogen, ist abweichend von Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 ...
§ 29 MinöStG Ordnungswidrigkeiten
... aufnimmt oder entgegen Satz 2 abgibt oder verwendet, 2. entgegen § 14 Abs. 3 Mineralöl nicht oder nicht rechtzeitig aufnimmt oder in das Zollverfahren ...
§ 31 MinöStG Ermächtigungen
... Belastungen vorbehaltlich der Nummer 13 Bestimmungen zu § 2 Abs. 2 und zu den §§ 14 bis 22 und 24 bis 27, insbesondere über das Verfahren der Beförderung unter ... Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 beziehen und zu Zwecken nach den §§ 3, 4, 14 Abs. 1 Nr. 1 oder § 32 Abs. 1 abgeben, auch dann eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 erteilt ... als die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 genannten Mineralöle abweichend von § 14 Abs. 1a, § 15 Abs. 1a und § 17 Abs. 2 in einem vereinfachten Verfahren befördert ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 6 MinöStV Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
... und stellt einen Erlaubnisschein als Nachweis der Bezugsberechtigung nach den §§ 14 bis 16 des Gesetzes aus. Das Hauptzollamt kann die Erlaubnis schon vor Abschluß einer ...
§ 26 MinöStV Versand von Mineralöl unter Steueraussetzung im Steuergebiet
... dadurch nicht beeinträchtigt werden. (1a) Soll Mineralöl nach § 14 Abs. 1a des Gesetzes im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren (§ 29 Abs. 1 Satz 1) ... Für den Versand nach Absatz 1a hat der Versender Sicherheit (§ 29) zu leisten (§ 14 Abs. 2 des Gesetzes). (2) Der Versender hat das unter Steueraussetzung abgegebene ...
§ 29 MinöStV Sicherheitsleistung
... § 28 Abs. 1 oder 2 muß die Sicherheit in allen Mitgliedstaaten gültig sein (§ 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes, § 15 Abs. 1b Satz 2 des Gesetzes). (2) Die ...