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Artikel 9 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (5. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Mai 2014 in Kraft.

(2) Soweit dieses Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt oder Ermächtigungen ändert, tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. August 2013.

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