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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. September 2013 BVerfGG § 35b

Dem § 35b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1501) geändert worden ist, werden die folgenden Absätze 5 bis 7 angefügt:

 
„(5) Für die Einsicht in die Akten des Bundesverfassungsgerichts, die beim Bundesarchiv oder durch das Bundesarchiv als Zwischenarchivgut aufbewahrt werden, gelten nach Ablauf von 30 Jahren seit Abschluss des Verfahrens die archivgesetzlichen Regelungen. Für Entwürfe von Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, Arbeiten zu ihrer Vorbereitung und Dokumente, die Abstimmungen betreffen, gilt dies nach Ablauf von 60 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht behält für das abgegebene Schriftgut, das beim Bundesarchiv aufbewahrt wird, zu gerichtsinternen und prozessualen Zwecken das jederzeitige und vorrangige Rückgriffsrecht. Zu diesem Zweck ist es ihm auf Anforderung umgehend zu übersenden.

(6) Die Akten zu Kammerentscheidungen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, einschließlich der Entwürfe von Beschlüssen und Verfügungen, Arbeiten zu ihrer Vorbereitung und Dokumente, die Abstimmungen betreffen, können mit Einverständnis des Bundesarchivs nach Ablauf von 30 Jahren vernichtet werden.

(7) Die Akten zu den im Allgemeinen Register eingetragenen Vorgängen, die nicht in das Verfahrensregister übertragen worden sind, können mit Einverständnis des Bundesarchivs fünf Jahre nach der letzten die Sache betreffenden Verfügung vernichtet werden."



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BVerfGGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfGGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2014 zur Änderung des Beschlusses vom 15. November 1993 in der Fassung vom 4. Dezember 2013
B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 24
Eingangsformel BVerfGB2014
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3463) geändert worden ist, den nachstehenden ...

Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses vom 15. November 1993 in der Fassung vom 5. Dezember 2012
B. v. 04.12.2013 BGBl. 2014 I S. 29
Eingangsformel BVerfGB2013
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3463) geändert worden ist, den nachstehenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 973
Artikel 1 9. BVerfGGÄndG
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3463) geändert worden ist, wird wie folgt ...