Zitierungen von Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 13. FinDAGKostVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 13. FinDAGKostVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4155
Artikel 1 14. FinDAGKostVÄndV
... Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1504, 1847), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. August 2013 (BGBl. I S. 3467 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (1) § 3 Absatz 3 wird wie ...


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