Artikel 1 - Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (18. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.08.2013 BGBl. I S. 3469 (Nr. 53); Geltung ab 04.09.2013
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. September 2013 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 81 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „des § 17 Absatz 7 Satz 1," die Wörter „des § 20 Absatz 6 Satz 1," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 18. BaFinBefugVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 18. BaFinBefugVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 12.09.2013 BGBl. I S. 3606
Artikel 1 19. BaFinBefugVÄndV
... Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. August 2013 (BGBl. I S. 3469) geändert worden ist, werden nach den ...


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