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Artikel 14 - Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (PKHuBerHÄndG k.a.Abk.)

G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121 (Nr. 55)
Geltung ab 01.01.2014
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Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 14 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 RVG § 3a, § 4, § 4a, § 12, § 23a, § 47, Anlage 1

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3a Absatz 4 wird aufgehoben.

2.
Dem § 4 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. § 9 des Beratungshilfegesetzes bleibt unberührt."

3.
Dem § 4a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Für die Beurteilung nach Satz 1 bleibt die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, außer Betracht."

4.
In § 12 Satz 1 werden die Wörter „in den Fällen des § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes und" durch die Wörter „im Fall" ersetzt.

5.
In § 23a Absatz 1 wird nach der Angabe „124" die Angabe „Absatz 1" eingefügt.

6.
In § 47 Absatz 2 werden nach dem Wort „Rechtsanwalt" die Wörter „aus der Staatskasse" eingefügt.

7.
Die Anmerkung zu Nummer 7002 der Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Werden Gebühren aus der Staatskasse gezahlt, sind diese maßgebend."



 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 PKHuBerHÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PKHuBerHÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), 42. den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533 ), 43. den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Artikel 5 Absatz 7 des Gesetzes vom 10. ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533) geändert worden ist, wird im ...