Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft (BZRGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2014 AufenthG § 78

§ 78 Absatz 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch das Wort „sowie" ersetzt.

3.
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
den Geburtsnamen."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BZRGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BZRGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 BZRGuaÄndG Inkrafttreten
... und 5 sowie Artikel 2 Nummer 1 und 3 treten am 1. September 2014 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 1. Dezember 2014 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318, 2016 I S. 48
Artikel 3 ATDGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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