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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. September 2013 SGleibWV § 1, § 2, § 3, § 4, § 8, § 11, § 20, § 21, § 22, § 23, § 24, § 25

Die Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen vom 12. Mai 2005 (BGBl. I S. 1394) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 2 wird das Wort „beiden" gestrichen.

2.
§ 2 wird aufgehoben.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.

4.
§ 4 wird aufgehoben.

5.
§ 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Dienststellen, bei denen eine militärische Gleichstellungsbeauftragte gewählt wird, erstellen eine Namensliste der Soldatinnen, die zum Wahlbereich gehören, und stellen sie dem Wahlvorstand zur Verfügung."

b)
In Satz 2 werden die Wörter „nach § 3 Abs. 1 wahlberechtigten" gestrichen.

c)
In Satz 3 wird nach dem Wort „Wahlvorstand" das Wort „unverzüglich" eingefügt.

6.
In § 11 Absatz 1 wird die Angabe „§ 4" durch die Wörter „den §§ 16a bis 16c des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes" ersetzt.

7.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Als Gleichstellungsbeauftragte ist gewählt" durch die Wörter „Gewählt ist" ersetzt.

bb)
Satz 3 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 4 wird die Angabe „§ 16 Abs. 10 Satz 1" durch die Angabe „§ 16f" ersetzt.

8.
§ 21 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „(§ 16 Abs. 8 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes)" gestrichen.

b)
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 16 Abs. 10 Satz 1" durch die Angabe „§ 16f" ersetzt.

9.
In § 22 Absatz 2 werden die Wörter „nach § 16 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 7 Satz 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes" gestrichen.

10.
In § 23 werden die Wörter „§ 16 Abs. 10 Satz 1 und Abs. 11" durch die Angabe „§ 16f Absatz 2" ersetzt.

11.
§ 24 wird aufgehoben.

12.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift und in Satz 1 werden die Wörter „den Militärischen Abschirmdienst" durch die Wörter „die Nachrichtendienste" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „im Militärischen Abschirmdienst" durch die Wörter „in den Nachrichtendiensten" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SGleiGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGleiGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 89 SchriftVG Änderung der Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen
... Soldatinnen vom 12. Mai 2005 (BGBl. I S. 1394), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3559 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter ...