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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2014 (EuWahlt2014Bek k.a.Abk.)

B. v. 19.09.2013 BGBl. I S. 3618 (Nr. 57)
Geltung ab 25.09.2013; FNA: 111-5/8 Wahlrecht

Bekanntmachung



Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:

Anlässlich der achten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am

25. Mai 2014


statt.

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