Synopse aller Änderungen der BMFSVZustAnO am 01.01.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2016 durch Artikel 1 der BMFSVZustAnOÄndAnO geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BMFSVZustAnO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BMFSVZustAnO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung
BMFSVZustAnO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 A. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 31
(Textabschnitt unverändert)

§ 1


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(1) Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Bundesfinanzdirektionen richtet sich nach der Anlage.

(2) Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf der Bundesfinanzdirektion West zum Service-Center Stuttgart der Bundesfinanzdirektion Südwest und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge.

(Text neue Fassung)

(1) Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Generalzolldirektion richtet sich nach der Anlage.

(2) Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf zum Service-Center Stuttgart und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge.

Anlage (zu § 1 Absatz 1)


Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.


Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständige Stelle | Zuständiges Service-Center

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Hannover
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Kiel
Feldstraße 23
24106 Kiel

vorherige Änderung nächste Änderung

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf | Bundesfinanzdirektion West
Service-Center Düsseldorf



Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf | Generalzolldirektion
Service-Center Düsseldorf

Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Telefon: +49(0)2 11-95 90
Telefax: +49(0)2 11-9 59-21 87

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Stuttgart
Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Wiesbaden
Moltkering 9
65189 Wiesbaden

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle München
Dachauer Straße 128
80637 München

vorherige Änderung nächste Änderung

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg | Bundesfinanzdirektion Südwest
Service-Center Stuttgart



Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg | Generalzolldirektion
Service-Center Stuttgart

Hausanschrift: Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 52 61
70045 Stuttgart
Telefon: +49(0)7 11-25 40-0
Telefax: +49(0)7 11-25 40-11 11

vorherige Änderung nächste Änderung


Abweichend hiervon ist die Bundesfinanzdirektion Südwest, Service-Center Stuttgart, zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.




Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.

Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger:

vorherige Änderung

Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist die Bundesfinanzdirektion West, Service-Center Düsseldorf, und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, die Bundesfinanzdirektion Südwest, Service-Center Stuttgart, zuständig.



Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed