Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - 47. Strafrechtsänderungsgesetz (47. StrÄndG)

Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. September 2013 StPO § 395, § 397a

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 395 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „226" durch die Angabe „226a" ersetzt.

2.
In § 397a Absatz 1 Nummer 3 und 5 wird jeweils nach der Angabe „226," die Angabe „226a," eingefügt.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 47. StrÄndG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2013 (08.01.2014)Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes
vom 30.12.2013 BGBl. 2014 I S. 12

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 47. StrÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 47. StrÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 47. StrÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes
B. v. 30.12.2013 BGBl. 2014 I S. 12
Berichtigung 47. StrÄndGBer
... vom 24. September 2013 (BGBl. I S. 3671) ist wie folgt zu berichtigen: Artikel 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. In § 397a Absatz 1 Nummer 3 und 5 wird ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. September 2013 (BGBl. I S. 3671) geändert worden ist, wird jeweils das ...