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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.02.2018 aufgehoben

Anlage 1a - Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV)

Artikel 1 V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672 (Nr. 58); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 06.02.2018 BAnz AT 09.02.2018 V1
Geltung ab 28.09.2013; FNA: 7610-19-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 1a (zu § 10 Absatz 1 Nummer 1a) Meldevordruck zur Ermittlung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen des Finanzkonglomerats auf der Grundlage eines Konzernabschlusses - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) -


Anlage 1a wird in 2 Vorschriften zitiert

Meldevordruck - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (BGBl. I 2013 S. 3681)


Meldevordruck - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (BGBl. I 2013 S. 3682)


Meldevordruck - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (BGBl. I 2013 S. 3683)


Meldevordruck - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (BGBl. I 2013 S. 3684)


Meldevordruck - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (BGBl. I 2013 S. 3685)


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Zitierungen von Anlage 1a FkSolV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1a FkSolV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FkSolV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 FkSolV Einreichungsverfahren
...  - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) - (Anlage 1a ), 2. Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ... soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) - (Anlage 4), ...
Anlage 4 FkSolV (zu § 10 Absatz 1 Nummer 4) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einzelner Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche auf der Grundlage der Einzelabschlüsse, soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) -