Änderung Artikel 7 DaBaGG vom 26.11.2016

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Artikel 7 DaBaGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2016 geltenden Fassung
Artikel 7 DaBaGG n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 5 und 6 sowie Artikel 2 Nummer 17 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft. Artikel 2 Nummer 30 tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 5 und 6 sowie Artikel 2 Nummer 17 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft. Artikel 2 Nummer 30 tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft.

 



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