Synopse aller Änderungen des DaBaGG am 26.11.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 26. November 2016 durch Artikel 19 des EuKoPfVODG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des DaBaGG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

DaBaGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2016 geltenden Fassung
DaBaGG n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 2 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 3 Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung
Artikel 4 Änderung sonstigen Bundesrechts
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 5 Änderung der Grundstücksverkehrsordnung
(Text neue Fassung)

Artikel 5 (aufgehoben)
Artikel 6 Änderung des Vermögensgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

Artikel 5 Änderung der Grundstücksverkehrsordnung




Artikel 5 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

§ 2 Absatz 1 der Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung des Artikels 15 § 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2221), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 44 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 4 wird das Wort 'oder' durch ein Komma ersetzt.

b) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch das Wort 'oder' ersetzt.

c) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:

'6. weder ein Anmeldevermerk gemäß § 30b Absatz 1 des Vermögensgesetzes im Grundbuch eingetragen ist noch dem Grundbuchamt ein nicht erledigtes Ersuchen auf Eintragung eines Anmeldevermerks vorliegt.'

2. In Satz 3 wird die Angabe '5' durch die Angabe '6' ersetzt.



 

Artikel 7 Inkrafttreten


vorherige Änderung

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 5 und 6 sowie Artikel 2 Nummer 17 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft. Artikel 2 Nummer 30 tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 5 und 6 sowie Artikel 2 Nummer 17 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft. Artikel 2 Nummer 30 tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft.




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