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Artikel 13c - BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)

G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 13c Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2017



Die Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 13b dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 16" wird in der Angabe

„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -4"

die Angabe „4" durch die Angabe „11" ersetzt.

2.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 2" wird in der Angabe

„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als Leiter der Abteilung Künstlersozialkasse -

-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -3"

die Angabe „3" durch die Angabe „6" ersetzt.

3.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" wird nach der Angabe

„Direktor bei der Führungsakademie der Bundeswehr

-
als Leiter einer Fachgruppe -"

die Angabe

„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -12"

eingefügt.

4.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 4" wird die Angabe

„Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als Vorsitzender der Geschäftsführung -"

gestrichen.

5.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 5" wird nach der Angabe

„Direktor und Professor der Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

die Angabe

„Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -"

eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 13c BUK-NOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13c BUK-NOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BUK-NOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 BUK-NOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Kraft. (5) Artikel 16 Absatz 7 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. (6) Artikel 13c tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. (7) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar ...
 
Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2014
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 914
§ 10 HG 2014 Bezüge
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 13c des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836) geändert worden ist, für Beamtinnen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015)
G. v. 25.11.2014 BGBl. I S. 1772
Artikel 1 BBVAnpG 2014/2015 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 13c des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836) geändert worden ist, wird wie folgt ...