Änderung Artikel 4 BUK-NOG vom 05.08.2014

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Artikel 4 BUK-NOG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.08.2014 geltenden Fassung
Artikel 4 BUK-NOG n.F. (neue Fassung)
in der am 05.08.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 30.07.2014 BGBl. I S. 1311

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4 Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 36 Absatz 2a Satz 1 wird aufgehoben.

2. § 44 Absatz 2a wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter 'der Unfallkasse Post und Telekom,' gestrichen.

(Text alte Fassung)

b) Satz 2 Nummer 4 wird aufgehoben.

(Text neue Fassung)

b) Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 3 Buchstabe b wird nach dem Wort 'Stelle' das Komma durch einen Punkt ersetzt.

bb)
Nummer 4 wird aufgehoben.

3. § 70 Absatz 2a wird aufgehoben.

4. In § 71f Absatz 3 werden die Wörter '§ 73 Absatz 2 Satz 4 und 5' durch die Wörter '§ 73 Absatz 2 Satz 3 und 4' ersetzt.

5. § 73 Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben.

6. § 90 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

7. In § 2 Absatz 3 Nummer 2 und § 51 Absatz 5 werden jeweils die Wörter 'Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft' durch die Wörter 'Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation' ersetzt.






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