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Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (6. SvEVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -, dessen Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:


Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 SvEV § 2, § 3

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „224" durch die Angabe „229" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 1 wird die Angabe „48" durch die Angabe „49" ersetzt.

bbb)
In den Nummern 2 und 3 wird jeweils die Angabe „88" durch die Angabe „90" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „216" durch die Angabe „221" ersetzt.

c)
In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „3,80" durch die Angabe „3,88" und die Angabe „3,10" durch die Angabe „3,17" ersetzt.

2.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 8" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 10" ersetzt.

b)
In Satz 4 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 9" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 11" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen