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Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Diätverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Oktober 2013 DiätV § 7b, Anlage 9

Die Diätverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2005 (BGBl. I S. 1161), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1306) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 7b wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
In Anlage 9 wird in der Überschrift nach der Angabe „§ 7b" die Angabe „Abs. 1 und 2" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 218
Artikel 1 DiätVuaÄndV Änderung der Diätverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2005 (BGBl. I S. 1161), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3889) geändert worden ist, wird wie folgt ...