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Artikel 5 - Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Oktober 2013.

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