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Anlage 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2014 (SGB3EntGV 2014 k.a.Abk.)

V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073 (Nr. 70); aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2014 BGBl. I S. 2198
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 860-3-26-11 Sozialgesetzbuch
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Anlage 2 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2014)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld 2014, Seite 1 (BGBl. 2013 I S. 4083)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld 2014, Seite 2 (BGBl. 2013 I S. 4084)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld 2014, Seite 3 (BGBl. 2013 I S. 4085)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld 2014, Seite 4 (BGBl. 2013 I S. 4086)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld 2014, Seite 5 (BGBl. 2013 I S. 4087)




 

Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2014

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SGB3EntGV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB3EntGV 2014 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SGB3EntGV 2014 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... nur maschinell errechnet werden. Für diese maschinelle Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu ...