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Synopse aller Änderungen der SeeBewachGebV am 23.07.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Juli 2016 durch Artikel 5 des BGebRAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der SeeBewachGebV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SeeBewachGebV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung | SeeBewachGebV n.F. (neue Fassung) in der am 23.07.2016 geltenden Fassung durch Artikel 5 Abs. 3 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666 |
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(Textabschnitt unverändert) § 2 Inkrafttreten; Außerkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 14. August 2018 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Oktober 2021 außer Kraft. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11024/v199802-2016-07-23.htm