Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. GroMiKVÄndV ... a) Nach der Angabe zu § 2 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 2a Gleichzeitige Anwendung von mehreren Ausnahmen auf eine Risikoposition". b) Die ... durch die Angabe „75 Prozent" ersetzt. 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Gleichzeitige Anwendung von mehreren Ausnahmen auf ... ersetzt. 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Gleichzeitige Anwendung von mehreren Ausnahmen auf eine Risikoposition Eine ...
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