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Anlage 7 - Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)

Artikel 1 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 40 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-41 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 7 (zu § 4 Absatz 6 Satz 1) QGVP Zusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG - Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung -



Anlage QGVP - Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung - Seite 1 (BGBl. 2013 I S. 4225)


Anlage QGVP - Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung - Seite 2 (BGBl. 2013 I S. 4226)






 

Frühere Fassungen von Anlage 7 FinaRisikoV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.07.2018Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
vom 04.07.2018 BGBl. I S. 1086

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 FinaRisikoV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 FinaRisikoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinaRisikoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 FinaRisikoV Finanzinformationen von Kreditinstituten (vom 13.07.2018)
... Gruppe unter Verwendung des Formulars Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung - QGVP ( Anlage 7 ) eingereicht werden. Die Befreiung nach Satz 1 gilt entsprechend, wenn das ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Anlagen FinaVEV zu Artikel 1
... QGV - Gewinn- und Verlustrechnung - Seite 2 (BGBl. 2013 I S. 4224)] Anlage 7 (zu § 6 Absatz 1 Nummer 2) QGVP Zusammengefasste Finanzinformationen gemäß § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 04.07.2018 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 2. FinaRisikoVÄndV Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
... Gruppe unter Verwendung des Formulars Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung - QGVP ( Anlage 7 )" ersetzt. bb) Der Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ... Bezeichnung: „Anlage 6 (zu § 6 Absatz 2 Nummer 1) QGV". 12. Anlage 7 erhält die folgende Bezeichnung: „Anlage 7 (zu § 4 Absatz 6 Satz 1) ... 1) QGV". 12. Anlage 7 erhält die folgende Bezeichnung: „ Anlage 7 (zu § 4 Absatz 6 Satz 1) QGVP". 13. Anlage 8 erhält die folgende ...