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§ 4 - Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4270 (Nr. 74); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.07.2017 BGBl. I S. 3042
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-43 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
3 frühere Fassungen | wird in 10 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-43 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
3 frühere Fassungen | wird in 10 Vorschriften zitiert
§ 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
1Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. 2Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. 3Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung V. v. 25. Juli 2017 BGBl. I S. 3042 m.W.v. 4. August 2017
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Frühere Fassungen von § 4 InstitutsVergV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 04.08.2017 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung vom 25.07.2017 BGBl. I S. 3042 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 InstitutsVergV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 InstitutsVergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InstitutsVergV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 InstitutsVergV Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses (vom 04.08.2017)
§ 16 InstitutsVergV Offenlegung (vom 04.08.2017)
§ 27 InstitutsVergV Gruppenweite Regelung der Vergütung (vom 04.08.2017)
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 25.07.2017 BGBl. I S. 3042
Link zu dieser Seite: http://www.buzer.de/gesetz/11042/a186414.htm