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§ 1 - BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung (BMASOWiZustV)

V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4279 (Nr. 74); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 616
Geltung ab 20.12.2013; FNA: 454-1-1-21 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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§ 1 Zuständigkeit



(1) Soweit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 85 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch und § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes zuständig ist, wird diese Zuständigkeit auf

1.
die Bundesagentur für Arbeit,

2.
die Deutsche Rentenversicherung Bund und

3.
die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,

jeweils für ihren Geschäftsbereich, übertragen.

(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bleibt abweichend von Absatz 1 zuständig, soweit sich die Ordnungswidrigkeiten gegen

1.
die Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit,

2.
das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund oder

3.
die Mitglieder der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

richten.





 

Frühere Fassungen von § 1 BMASOWiZustV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.02.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung
vom 05.02.2015 BGBl. I S. 107

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BMASOWiZustV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BMASOWiZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMASOWiZustV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung
V. v. 05.02.2015 BGBl. I S. 107
Artikel 1 1. BMASOWiZustV
... § 1 Absatz 1 der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I ...