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Zitierungen von Anlage 3 NotSan-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 NotSan-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotSan-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 NotSan-APrV Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
... genehmigten Lehrrettungswachen mit einem Umfang von 1.960 Stunden und 3. die in Anlage 3 aufgeführte praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern mit einem Umfang von 720 ...
§ 3 NotSan-APrV Praxisanleitung; Praxisbegleitung (vom 01.01.2021)
... von 24 Stunden jährlich absolvieren, 2. im Falle der praktischen Ausbildung nach Anlage 3 gemäß § 4 Absatz 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als ... der praxisanleitenden Personen in dem jeweiligen Aufgaben- und Funktionsbereich der Anlagen 2 und 3 sicherzustellen. (4) Die Schulen stellen die Praxisbegleitung der ...
Anlage 4 NotSan-APrV (zu § 1 Absatz 3) Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes
... Krankenhäusern   aaa) im Funktionsbereich 2 der Anlage 3 40 bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 40  ... Funktionsbereich 2 der Anlage 3 40 bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 40 bb) in der Lehrrettungswache ... Krankenhäusern   aaa) im Funktionsbereich 2 der Anlage 3 80 bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 ... Funktionsbereich 2 der Anlage 3 80 bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 60 Zur freien Verteilung auf einen der Funktionsbereiche der Anlage 3 ... 3 60 Zur freien Verteilung auf einen der Funktionsbereiche der Anlage 3 40 bb) in der Lehrrettungswache ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295
Artikel 2 ATA-OTA-APrVEV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
... wird der zu prüfenden Person in geeigneter Weise bekannt gegeben." 3. Anlage 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3) wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 3 werden ...
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