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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Rechtspflegergesetzes (RPflGNBBer k.a.Abk.)

B. v. 18.10.2013 BGBl. 2014 I S. 46; Geltung ab 01.01.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2013 RPflGNB Bekanntmachung, RPflG § 16, § 18, § 33

Die Bekanntmachung der Neufassung des Rechtspflegergesetzes vom 14. April 2013 (BGBl. I S. 778) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Der Bekanntmachungstext ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In Nummer 1 sind nach dem Wort „das" die Wörter „teils am 9. November 1969, teils" einzufügen.

b)
Nach Nummer 13 ist folgende Nummer 13a einzufügen:

„13a.
den am 1. September 1976 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2186),".

c)
In Nummer 26 sind nach der Angabe „S. 1156" ein Komma und die Angabe „1268" einzufügen.

d)
Der Nummer 42 sind die Wörter „der durch Artikel 2a Nummer 1 des Gesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist," anzufügen.

e)
In Nummer 47 sind nach den Wörtern „Artikel 4 Absatz 3" die Wörter „sowie Artikel 8 Absatz 2" einzufügen.

f)
Nach Nummer 72 ist folgende Nummer 72a einzufügen:

„72a.
den am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. März 2007 (BGBl. I S. 314),".

2.
Die Neufassung ist wie folgt zu berichtigen:

a)
Der Überschrift „Rechtspflegergesetz" ist die Angabe „(RPflG)" anzufügen.

b)
In § 16 Absatz 1 Nummer 6 ist nach dem Wort „vorliegt" das Komma zu streichen.

c)
In § 18 Absatz 1 ist das Wort „Im" durch das Wort „In" zu ersetzen.

d)
Nach § 24b ist die Überschrift

„Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung"

zu streichen und nach § 25a einzufügen.

e)
In der Überschrift zu § 33 ist das Komma durch ein Semikolon zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag Gerd Josef Nettersheim