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Zitierungen von § 10 DGIAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 DGIAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DGIAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 DGIAG Direktorinnen und Direktoren der Institute (vom 01.07.2009)
... bestellt für jedes Institut auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirates (§ 10 ) eine Person zur Direktorin oder zum Direktor, die das Institut leitet. Sie kann die Stiftung in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2622
Artikel 1 1. GeistwStiftGÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... bestellt für jedes Institut auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirates (§ 10 ) eine Person zur Direktorin oder zum Direktor, die das Institut leitet. Sie kann die Stiftung in ... (3) Die Einzelheiten regelt die Satzung." 9. Der bisherige § 9 wird § 10 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 10. Der bisherige § 10 wird § 11 und wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort ...
 
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