Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2014 (GewStUEzV 2014 k.a.Abk.)

V. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 248 (Nr. 10)
Geltung ab 01.01.2014 bis 31.12.2014; FNA: 605-1-10-25 Gemeindefinanzen
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§ 3


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2015 GewStUEzV 2014

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft und am 31. Dezember 2014 außer Kraft.



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