Artikel 2 - 14. SGB V-Änderungsgesetz (14. SGB V-ÄndG)

Artikel 2 Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 AM-NutzenV § 3, § 4, § 6, § 8

Die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung vom 28. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2324), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „und 6" wird gestrichen.

b)
Die Nummern 3 und 4 werden aufgehoben.

c)
Die bisherigen Nummern 5 bis 7 werden die Nummern 3 bis 5.

2.
§ 4 Absatz 3 Nummer 3 wird aufgehoben.

3.
§ 6 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.

4.
§ 8 Absatz 2 Satz 6 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 14. SGB V-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 14. SGB V-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 14. SGB V-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 14. SGB V-ÄndG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am 1. April 2014 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 und Artikel 2 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1050
Artikel 3 AMVSG Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
... Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung vom 28. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2324), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2014 (BGBl. I S. 261 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt ...


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