interne Verweise§ 13 AFBG Darlehensbedingungen (vom 01.08.2020) ... zurückzuzahlen. Der Darlehensvertrag muss die in den Absätzen 2 bis 7 und § 13b Abs. 1 bis 3 genannten Bedingungen enthalten. (2) Das Darlehen nach Absatz 1 ist zu ... zur sofortigen Rückzahlung fällig. Die Absätze 3, 5 und 6 sowie § 13b finden keine ...
§ 14 AFBG Kreditanstalt für Wiederaufbau (vom 01.07.2009) ... Darlehensnehmerin nach § 13 Abs. 3 freigestellt ist, 2. Beträge, die sie nach § 13b erlassen hat, 3. Beträge, die ihr nach Absatz 1 zu erstatten sind, 4. ... 3. Beträge, die ihr nach Absatz 1 zu erstatten sind, 4. Zinsen für die nach § 13b gestundeten Rückzahlungsraten in Höhe des nach § 13 Abs. 2 Satz 2 geltenden ...
§ 27 AFBG Statistik (vom 01.08.2020) ... Darlehen sowie Zahl und Höhe der nach § 13a gewährten Freistellungen und der nach § 13b gewährten Darlehenserlasse und Stundungen und für jeden Geförderten folgende ...
§ 30 AFBG Übergangsvorschriften (vom 01.08.2020) ... die ab dem 1. August 2020 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingehen, ist § 13b in der ab dem 1. August 2020 geltenden Fassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Artikel 1 3. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (vom 18.05.2016) ... kann für längstens fünf Jahre erfolgen." 15. § 13b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „25" durch die ... der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) Die §§ 13a und 13b gelten für Freistellungs- und Erlassanträge, die ab dem 1. August 2016 bei der ...
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 600
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