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Artikel 48 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 (Nr. 12); Geltung ab 03.04.2014
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Artikel 48 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin


Artikel 48 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. April 2014 PolierFortbPrüfV Anlage 2, Anlage 3

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (BGBl. I S. 1926), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942)" werden durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 48 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

2.
Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942)" durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 48 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

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Zitierungen von Artikel 48 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 48 5. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 6 MuSchRNG Folgeänderungen
... Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (BGBl. I S. 1926), die zuletzt durch Artikel 48 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274 ) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „des Arbeitszeitgesetzes" die ...