Artikel 7 - Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz (CRDIVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322 (Nr. 14); Geltung ab 15.04.2014
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Artikel 7 Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. April 2014 ZAGAnzV § 4, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8

Die ZAG-Anzeigenverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3603), die durch Artikel 8 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter „§ 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt.

2.
In Anlage 6, 7 und 8 wird das Wort „Einlagenkreditinstitut" durch das Wort „CRR-Kreditinstitut", die Angabe „§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG" durch die Angabe „§ 1 Absatz 3d Satz 4 KWG", die Angabe „§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG" durch die Angabe „§ 1 Absatz 3d Satz 6 KWG" und die Angabe „§ 1 Abs. 3c KWG" durch die Wörter „Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 CRDIVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CRDIVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... und 8 der ZAG-Anzeigenverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3603), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322) geändert worden ist, wird jeweils die ...


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