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Änderungen durch Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 15.04.2014Artikel 1(Inkrafttreten)Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 2(Inkrafttreten)Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 3(Inkrafttreten)Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 4§ 1EdVÖB-Beitragsverordnung (EdVÖBBeitrV)
Artikel 5Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, § 5, § 6, Anlage 1
EdB-Beitragsverordnung (EdBBeitrV)
Artikel 6§ 1Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 7Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8
ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
Artikel 8AnlageZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung (ZIEV)
Artikel 9Synopse gesamt oder einzeln für
§ 11, § 12, Anlage
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
Artikel 10(Aufhebung)Dritte Verordnung über die Freistellung von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
(Aufhebung)Erste Verordnung über die Freistellung von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
(Aufhebung)Zweite Verordnung über die Freistellung von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.