Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„6. Überprüfung von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreig- nung, von Trägern, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraft- fahreignung durchführen und von Technischen Prüfstellen, Bereich Fahrerlaubnisprüfung (Begutachtung nach § 72 FeV) | ||
160 | Erstbegutachtung | |
160.1 | Erstbegutachtung eines Trägers von Begutachtungsstellen für Fahreig- nung (ohne Begutachtung vor Ort) | 7.669,00 bis 17.895,00 |
160.2 | Erstbegutachtung eines Trägers, der Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchführt (ohne Begutachtung vor Ort) | 6.647,00 bis 17.895,00 |
160.3 | Erstbegutachtung eines Trägers von Technischen Prüfstellen, Bereich Fahrerlaubnisprüfung (ohne Begutachtung vor Ort) | 8.692,00 bis 18.918,00 |
160.4 | Begutachtung vor Ort im Rahmen einer Erstbegutachtung (ohne Reise- zeit) | 1.023,00 bis 2.556,00 |
161 | Regelmäßige Begutachtung | |
161.1 | Regelmäßige Begutachtung eines Trägers von Begutachtungsstellen für Fahreignung (ohne Begutachtung vor Ort) | 2.045,00 bis 6.391,00 |
161.2 | Regelmäßige Begutachtung eines Trägers, der Kurse zur Wiederherstel- lung der Kraftfahreignung durchführt (ohne Begutachtung vor Ort) | 2.045,00 bis 6.391,00 |
161.3 | Regelmäßige Begutachtung einer Technischen Prüfstelle, Bereich Fahr- erlaubnisprüfung (ohne Begutachtung vor Ort) | 2.045,00 bis 6.391,00 |
161.4 | Begutachtung vor Ort im Rahmen einer regelmäßigen Begutachtung (ohne Reisezeit) | 1.023,00 bis 2.556,00 |
162 | Gutachtenüberprüfung | |
162.1 | Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Überprüfung von Gut- achten für einen Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (ohne Überprüfung der einzelnen Gutachten) | 1.534,00 |
162.2 | Regelmäßige Überprüfung eines einzelnen Gutachtens einer Begutach- tungsstelle für Fahreignung | 61,40 bis 205,00 |
162.3 | Vorbereitung und Durchführung der Überprüfung von Gutachten aus be- sonderem Anlass für einen Träger von Begutachtungsstellen für Fahr- eignung (ohne Überprüfung der einzelnen Gutachten) | 1.534,00 |
162.4 | Überprüfung eines einzelnen Gutachtens aus besonderem Anlass einer Begutachtungsstelle für Fahreignung | 123,00 bis 307,00 |
163 | Überprüfung einer Evaluationsstudie über ein Kursprogramm | 4.602,00 bis 12.782,00 |
164 | Zusätzliche Leistungen | |
164.1 | Stundensatz für Leistungen, die außerhalb der Gebührennummern 160 bis 163 erbracht werden | 92,00 |
164.2 | Stundensatz für Reisezeit für Maßnahmen nach den Gebührennum- mern 160 bis 163 | 61,40". |