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Artikel 16 - Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (4. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576 (Nr. 16); Geltung ab 01.05.2014
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Artikel 16 Änderung der Tuberkulose-Verordnung


Artikel 16 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 RindTbV § 8, § 17, § 18a

Die Tuberkulose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2445; 2014 I S. 47) wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Absatz 1 werden nach den Wörtern „von der Sammelmolkerei" die Wörter „nach ihrer Entleerung unverzüglich" eingefügt.

2.
§ 17 wird wie folgt gefasst:

„§ 17

Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 2 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch durchführt,

2.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 4, § 7, § 7a Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 3, § 8 Absatz 2 oder § 14 Absatz 2 zuwiderhandelt,

3.
ohne Genehmigung nach § 4 Satz 2 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2, oder nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ein Tier entfernt,

4.
entgegen § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

5.
entgegen § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a ein Rind nicht oder nicht richtig absondert,

6.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2, 3 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 6 Absatz 2 zweiter Halbsatz, zuwiderhandelt,

7.
entgegen § 7a Absatz 2 Satz 1 ein Rind verbringt,

8.
einer mit einer Genehmigung nach § 7a Absatz 2 Satz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt oder

9.
entgegen § 8 Absatz 1 einen Behälter nicht oder nicht rechtzeitig reinigt oder nicht oder nicht rechtzeitig desinfiziert."

3.
In § 18a werden die Wörter „nach § 79 Absatz 4 in Verbindung mit den §§ 17, 17b Absatz 1 Nummer 4 und den §§ 18 bis 30 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „nach § 38 Absatz 11 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 und 3 bis 5 des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 16 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 4. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 2 RSeuchRÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2445; 2014 I S. 47), die durch Artikel 16 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...