Die
Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel
5 Absatz 4 des Gesetzes vom
10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b wird das Wort „Abgeordnetenbestechung" durch die Wörter „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern" ersetzt.
- 2.
- In § 121 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 120" durch die Wörter „den §§ 120 oder 120b" ersetzt.
- 3.
- In § 169 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 120" durch die Wörter „den §§ 120 oder 120b" ersetzt.
- 4.
- In § 172 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „§ 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist" durch die Wörter „Die §§ 120 und 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes sind" ersetzt.
Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
G. v. 21.01.2015 BGBl. I S. 10