Zitierungen von § 12 See-BV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 See-BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 See-BV Berufseingangsprüfungen und berufsrechtliche Akkreditierung (vom 31.07.2021)
...  (4) Die Anforderungen an die Berufseingangsprüfung nach den §§ 11 und 12 gelten 1. bei einer Hochschule als erfüllt, wenn der entsprechende Studiengang ...
§ 14 See-BV Aufhebung der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen (vom 01.07.2024)
... oder die Internationale Seeschifffahrts-Organisation die Anforderungen der §§ 10 bis 12 nicht für erfüllt halten, so kann die Anerkennung einer Abschlussprüfung als ...
§ 16 See-BV Zulassung von Lehrgängen (vom 31.07.2021)
... nach § 11. Die Anforderungen an die Qualitätssicherung nach § 12 Absatz 1 und 2 gelten entsprechend. (2) Sofern die eingereichten Unterlagen vollständig ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
... und Qualitätssicherung". bbb) Die Angaben zu den §§ 10 bis 12 werden wie folgt gefasst: „§ 10 Berufseingangsprüfung und ... 11 Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen § 12 Qualitätssicherung". ccc) Die Angabe zu § 13 wird gestrichen. ... „(4) Die Anforderungen an die Berufseingangsprüfung nach den §§ 11 und 12 gelten 1. bei einer Hochschule als erfüllt, wenn der entsprechende Studiengang ... 2 gelten als erfüllt, wenn sie mit dem Bundesamt abgestimmt sind." 12. § 12 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 12 Qualitätssicherung". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... oder die Internationale Seeschifffahrts-Organisation die Anforderungen der §§ 10 bis 12 nicht für erfüllt halten, so kann die Anerkennung einer Abschlussprüfung als ... wird angefügt: „Die Anforderungen an die Qualitätssicherung nach § 12 Absatz 1 und 2 gelten entsprechend." b) In Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz ...


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