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Bekanntmachung zur Änderung der Hausordnung des Deutschen Bundestages (BTHOÄndB k.a.Abk.)

B. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 535 (Nr. 20); Geltung ab 17.05.2014
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 17. Mai 2014 BTHO § 2

Der Präsident des Deutschen Bundestages hat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beschlossen, die Hausordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3483), geändert durch Bekanntmachung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 3386), wie folgt zu ändern:

1.
§ 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
die Mitglieder der G 10-Kommission."

2.
§ 2 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Andere Personen können für einen nicht nur gelegentlich erforderlichen Zutritt aus berechtigtem Anlass einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeitsdauer grundsätzlich bis maximal zum Ende des laufenden Kalenderjahres im Rahmen der geltenden Vorschriften erhalten. Für gelegentliche Besuche wird gegen Hinterlegung eines gültigen amtlichen Ausweises (z. B. Pass, Personalausweis) jeweils an der Pforte ein Bundestagsausweis in Form eines Tagesausweises zum Zutritt am jeweiligen Tage ausgegeben."


Schlussformel



Der Präsident des Deutschen Bundestages

Norbert Lammert