Artikel 1b - Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (1. AEntGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1b Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren


Artikel 1b ändert mWv. 29. Mai 2014 PlVereinhG Artikel 16

In Artikel 16 Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) wird die Angabe „1. Juni 2014" durch die Angabe „1. Juni 2015" ersetzt.



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