Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (2. BinSchUOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610 (Nr. 23); Geltung ab 05.06.2014
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Artikel 3 Aufhebung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften



Mit Ablauf des 4. Juni 2014 werden aufgehoben:

1.
die Dritte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 14. Oktober 2011 (VkBl. S. 793) mit Ausnahme der Nummer II.10 des Anhangs 1 zu § 1 Satz 1,

2.
die Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 8. Januar 2013 (VkBl. S. 100) und

3.
die Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifferpatentverordnung vom 30. April 2012 (VkBl. S. 285).



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