Spartenbereiche | Produkte | |
1. | Lebensversicherungen | - Kapitalbildende Lebensversicherung - Fondsgebundene Lebensversicherung - Risikolebensversicherung - Private Rentenversicherung - Zusatzversicherungen - Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung |
2. | Unfallversicherungen | - Einzelunfallversicherung - Kinderunfallversicherung - Seniorenunfallversicherung |
3. | Krankenversicherungen | - Krankheitskostenvollversicherung - Krankentagegeldversicherung - Krankenhaustagegeldversicherung - Zusatzversicherungen - Pflegepflichtversicherung - Pflegeergänzungsversicherung |
4. | Haftpflichtversicherungen | - Privathaftpflichtversicherung - Tierhalter-Haftpflichtversicherung |
5. | Rechtsschutzversicherungen | - Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige - Verkehrsrechtsschutz |
6. | Kraftfahrtversicherungen | - Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung - Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung - Verkehrs-Service-Versicherung |
7. | Sachversicherungen | - Verbundene Hausratversicherung und Haushaltsglasversicherung - Verbundene Wohngebäudeversicherung |
8. | Finanzprodukte | - Geldkarte, Bankkarte, Kreditkarten - Giro-, Festgeld-, Sparkonto - Aktien, Schuldverschreibungen - Investmentfonds - Verbraucherdarlehen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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Schaden- und Leistungs- bearbeitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | Der Vermittlung folgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- keiten ist einer der Spartenbereiche der Produktliste nach Anlage 1 Nummer 1 bis 7 zugrunde zu legen: a) Kunden über Pflichten und Möglichkeiten zur Schaden- minderung informieren b) Schaden- und Leistungsfälle bearbeiten und dabei die rechtlichen Vorschriften und betrieblichen Regelungen be- achten c) formelle und materielle Deckung prüfen d) Sachverhalte beurteilen und Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach feststellen e) für Schaden- und Leistungsfälle notwendige Rückstellun- gen bilden f) Schadenservice darstellen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Kundengewinnung und Bestandsausbau (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | |
1.1 | Gewinnung von Neukunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.1) | a) vertriebliche Aktionen für die Kundengewinnung entwickeln b) Methoden der Zielgruppenanalyse auswählen und Ziel- gruppen analysieren c) Produkte auswählen, Verkaufsargumente entwickeln und einsetzen d) Maßnahmen zur Direktansprache auswählen und umsetzen e) Daten des Neukundengeschäfts aufbereiten und auswer- ten, Kosten und Nutzen der durchgeführten vertrieblichen Aktionen beurteilen |
1.2 | Ausbau bestehender Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.2) | a) Kundenmerkmale für Bestandsanalysen auswählen b) Bestände im Hinblick auf zusätzliche Angebote analysieren c) Maßnahmen zur Kundenansprache anwenden d) Ergebnisse von Bestandsaktionen aufbereiten und aus- werten, Kosten und Nutzen beurteilen |
2 | Marketing (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | a) Marketingaktivitäten aus den Zielen des Unternehmens ab- leiten b) Informationen und statistische Daten beschaffen, aufberei- ten und präsentieren c) Versicherungsmärkte analysieren d) Zusammenhang zwischen Kundengruppen und Produkt- gestaltung berücksichtigen, Zielgruppen festlegen e) Marketinginstrumente auswählen und einsetzen, Vorschläge für die Vermarktung von Produkten entwickeln und präsen- tieren f) wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigen g) Informationen für Kunden aufbereiten h) Ergebnisse von Marketingmaßnahmen beurteilen |
3 | Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | |
3.1 | Steuerung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.1) | a) Arbeitsprozesse in der Vertriebseinheit identifizieren und Maßnahmen ableiten b) quantitative und qualitative Geschäftsziele erläutern c) Vertriebssteuerungsinstrumente, insbesondere Provisions- vorgaben und Geschäftspläne, für die Zielplanung berück- sichtigen d) Maßnahmenpläne zur Erreichung der Geschäftsziele ent- wickeln e) Kennzahlen ermitteln und zur Beurteilung des wirtschaft- lichen Erfolges auswerten |
3.2 | Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.2) | a) Instrumente zur Verkaufsförderung entwickeln und umsetzen b) Kosten und Nutzen von Verkaufsfördermaßnahmen ermit- teln und ihre Wirksamkeit beurteilen |
4 | Risikomanagement (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | |
4.1 | Risikoanalyse (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.1) | a) versicherbare Risiken, versicherbare Risiken mit Erschwer- nissen und nicht versicherbare Risiken nach den Annahme- richtlinien feststellen b) zusätzliche Informationen zum Antrag einholen und be- werten c) Konditionen für versicherbare Risiken mit Erschwernissen unter Berücksichtigung betrieblicher Regelungen festlegen |
4.2 | Antragsannahme (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.2) | a) Beiträge ermitteln b) Risikobegrenzungen und -ausschlüsse erklären c) Kunden Alternativen zum Antrag anbieten d) über Anträge entscheiden e) Ablehnung von Anträgen begründen |
5 | Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | |
5.1 | Kundenberatung von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.1) | a) Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen b) Versorgungsziele feststellen c) Versorgungslücken ermitteln d) Kunden über Durchführungswege beraten e) rechtliche Vorschriften berücksichtigen |
5.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.2) | a) Angebote entwickeln und erläutern b) Beiträge ermitteln c) Antragsdaten aufnehmen d) über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren |
6 | Vertrieb von Versicherungs- produkten für Gewerbekunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) | |
6.1 | Kundenberatung (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.1) | a) Risikosituationen analysieren und dokumentieren b) Versicherungsbedarf ermitteln c) bedarfsgerechte Absicherungen begründen |
6.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.2) | a) kundengerechte Angebote entwickeln und erläutern b) Beiträge ermitteln c) Antragsdaten aufnehmen d) über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren |
7 | Optimierung von Kunden- beziehungen und Versicherungs- beständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7) | |
7.1 | Optimierung von Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.1) | a) Anlässe zur Überprüfung von Versicherungsverträgen iden- tifizieren und Handlungsbedarf ableiten b) Kundenbeziehungen auf Möglichkeiten der Optimierung überprüfen c) Maßnahmen vorschlagen und umsetzen d) Erfolg der Maßnahmen überprüfen und bewerten |
7.2 | Optimierung von Versicherungs- beständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.2) | a) Bestände anlassbezogen überprüfen, analysieren und Er- gebnisse bewerten b) Kriterien für den Erfolg von Maßnahmen entwickeln, Maß- nahmen vorschlagen und Entscheidungen vorbereiten c) Maßnahmen zur Optimierung der Bestände umsetzen d) Erfolg der Maßnahmen überprüfen und bewerten |
8 | Schadenservice und Leistungs- management (§ 4 Absatz 4 Nummer 8) | a) Service für Schaden- und Leistungsfälle organisieren b) Kunden bei komplexen Schaden- und Leistungsfällen be- treuen c) Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminimie- rung auswählen und den Kunden vorschlagen d) Kostenbeteiligung Dritter und des Versicherungsnehmers aufgrund rechtlicher Vorschriften prüfen und einfordern e) den Nutzen von Schadenservice und Leistungsmanage- ment für das Unternehmen analysieren und Maßnahmen vorschlagen f) bei der Weiterentwicklung des Schadenservice und Leis- tungsmanagements mitwirken |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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Anlage in Finanzprodukte (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) Finanzanlagesituation der Kunden analysieren, Anlage- motive und Risikoprofile ermitteln b) Kunden die Anlagestrategien unter Beachtung der recht- lichen und betrieblichen Vorschriften erläutern c) Chancen und Risiken, insbesondere von Investmentver- mögen, bewerten d) steuerliche Vorschriften berücksichtigen e) Kauf- und Verkaufsaufträge von Finanzprodukten abwickeln |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) | a) persönliche und gewerbliche Finanzsituation des Kunden erfassen b) Finanzierungsbedarf ermitteln c) Finanzierungswege bedarfsgerecht darstellen d) kundengerechte Angebote erläutern e) Ergebnisse festhalten und Auftrag entgegennehmen f) weiteres Vorgehen mit dem Kunden festlegen und doku- mentieren |
2 | Optimierung von Finanzprodukt- beständen der Kunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) | a) Anlässe zur Überprüfung erkennen und Überprüfung durchführen b) Kundenportfolio anlassbezogen analysieren, das Risiko- profil berücksichtigen und Ergebnisse bewerten c) Maßnahmen zur Optimierung der Finanzanlagen unter Ab- wägung von Vor- und Nachteilen vorschlagen und Ent- scheidungen vorbereiten d) Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden umsetzen e) Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Kontext der Portfolio- entwicklung des Kunden überprüfen und bewerten |
3 | Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) | a) Immobilienerwerb als Anlageoption darstellen b) Finanzierungsbedarf ermitteln c) Finanzierungsmöglichkeiten bei Erwerb und Errichtung von Immobilien darstellen d) rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen für Immo- bilienfinanzierungen prüfen e) über versicherbare Risiken im Zusammenhang mit Immo- bilienerwerb und -finanzierung beraten f) Bedarf für Versicherungsprodukte ermitteln, Angebote er- stellen und erläutern g) Daten für Immobilienbewertungen und Beleihungswerte ermitteln h) Finanzierungspläne und -angebote erläutern i) Finanzierungsanträge aufnehmen und Vollständigkeit der Unterlagen sicherstellen j) über Voraussetzungen und Modalitäten der Auszahlungen informieren |
4 | Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) | |
4.1 | Kundenberatung von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.1) | a) Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen b) Versorgungsziele feststellen c) Versorgungslücken ermitteln d) Kunden über Durchführungswege beraten e) rechtliche Vorschriften berücksichtigen |
4.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.2) | a) Angebote entwickeln und erläutern b) Beiträge ermitteln c) Antragsdaten aufnehmen d) über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren ". |