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Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker (3. MORZuckerÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juni 2014.

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